Mit fast sommerlichen Temperaturen heißen wir das diesjährige Osterfest willkommen. Trotz der derzeitigen Lage in Deutschland, freuen wir uns über die Feiertage – aber was ist in Deutschland erlaubt und auf was müssen wir verzichten?
Osterspaziergang
Der Osterspaziergang mit der Familie ist grundsätzlich in allen Bundesländern erlaubt. Auch nicht zusammenlebende Lebenspartner dürfen ihren Spaziergang im Freien genießen. In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen, gilt die “Eins plus eins”- Regel. Wer allein vor die Tür geht, darf sich mit einer anderen Person treffen.
Ostergottesdienst
Gottesdienste und Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich in allen Verordnungen untersagt. Jedoch werden in manchen Bundesländern Gottesdienste ohne Gemeinde stattfinden. Diese werden dann im Fernsehen und im Internet live übertragen.
Ostereiersuche
Die Suche nach den buntbemalten Eiern, sofern diese im Park, im Wald oder im Freien stattfindet, ist in diesem Jahr leider verboten. Sofern die Eiersuche im eigenen Garten oder in den eigenen vier Wänden stattfindet, kann eine Ostersuche ohne Probleme stattfinden.